Bür­ger­meis­ter­wahl 2025

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    • #719
      Frank Kresse
      Moderator

      Jo ich schreibe mal meine Eindrücke von gestern.
      Der Schlagabtausch war gut und Respektvoll geführt. Manchmal konnte Schmutz punkten und dann auch wieder Habel. Leider wurde es zum Schluß wieder sehr populistisch, da beide Kandidaten sich mit der Ausgrenzung andersdenkender natürlich Wählerstimmen versprechen.
      Was ich nicht verstehe:
      Wie kann man gegen das Grundgesetz verstoßen z.B. Artikel 3:
      Art 3 GG
      Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben oder politischen und religiösen Anschauungen sowie aufgrund einer Behinderung. Der Artikel lautet seit seiner letzten Änderung vom 15. November 1994 wie folgt:

      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

      (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

      Und dann aber alle anderen als Antidemokraten hinstellen ??? Extrem Heuchler heißt das bei mir !!!!
      Gruß Frank

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